Rechtsprechung
VG Braunschweig, 06.01.2004 - 6 A 252/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ein gleichzeitig betriebenes Zweitstudium, das für den angestrebten Berufsabschluss rechtlich nicht erforderlich ist, erhöht ein Studienguthaben nicht.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
Auszug aus VG Braunschweig, 06.01.2004 - 6 A 252/03
Rechtlicht Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bestehen nicht (vgl. zu den im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorschriften des baden-württembergischen Hochschulrechts: BVerwG, Urt. vom 25.07.2001, BVerwGE 115, 32 = NVwZ 2002, 206 m.w.N.).Ein etwaiges Vertrauen eines Studierenden darauf, dass ein überlanges gebührenfrei begonnenes Studium ohne eine Gebührenbelastung beendet werden kann, ist nicht schutzwürdig (BVerwG, Urt. vom 25.07.2001, aaO.).
Dies beruht auf der anerkannten Wertung, dass in Anbetracht der Begrenztheit der staatlichen Ressourcen derjenige, der ein Zweitstudium absolvieren möchte, weitergehende Einschränkungen bei den Ausbildungsverhältnissen hinzunehmen hat als ein Studierender, der sich mit einer berufsqualifizierenden Ausbildung begnügt (BVerfG…, Urt. vom 08.02.1977, BVerfGE 43, 291; Beschl. vom 03.11.1982, BVerfGE 62, 117; BVerwG, Urt. vom 25.07.2001, aaO.).
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
Auszug aus VG Braunschweig, 06.01.2004 - 6 A 252/03
Dies beruht auf der anerkannten Wertung, dass in Anbetracht der Begrenztheit der staatlichen Ressourcen derjenige, der ein Zweitstudium absolvieren möchte, weitergehende Einschränkungen bei den Ausbildungsverhältnissen hinzunehmen hat als ein Studierender, der sich mit einer berufsqualifizierenden Ausbildung begnügt (BVerfG, Urt. vom 08.02.1977, BVerfGE 43, 291; Beschl. vom 03.11.1982, BVerfGE 62, 117; BVerwG…, Urt. vom 25.07.2001, aaO.). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Verfassungswidrigkeit der Zweitstudienregelung im Staatsvertrag 1978
Auszug aus VG Braunschweig, 06.01.2004 - 6 A 252/03
Dies beruht auf der anerkannten Wertung, dass in Anbetracht der Begrenztheit der staatlichen Ressourcen derjenige, der ein Zweitstudium absolvieren möchte, weitergehende Einschränkungen bei den Ausbildungsverhältnissen hinzunehmen hat als ein Studierender, der sich mit einer berufsqualifizierenden Ausbildung begnügt (BVerfG…, Urt. vom 08.02.1977, BVerfGE 43, 291; Beschl. vom 03.11.1982, BVerfGE 62, 117; BVerwG…, Urt. vom 25.07.2001, aaO.).